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Instagram Follower kaufen: Ist das legal? (2026)

Ja, wir verkaufen Follower, Likes und Views – und genau deshalb beantworten wir die Frage nach der Rechtslage ehrlicher als die meisten Seiten zu diesem Thema. Die kurze Antwort: Für Privatpersonen ist der Kauf von Followern in Deutschland keine Straftat, aber er verstößt immer gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen. Rechtlich ernst wird es erst, wenn Unternehmen gekaufte Zahlen als echten Kundenzuspruch ausgeben – dann greift das Wettbewerbsrecht. In diesem Leitfaden gehen wir die Rechtslage 2026 mit geprüften Quellen durch: UWG, EU-Recht, eine Gerichtsentscheidung aus Stuttgart und reale Behördenverfahren aus den USA.

SM

Social Media Shop Team

Team für Social-Media-Wachstum

Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Warum beantworten ausgerechnet wir diese Frage?
  2. 2. Ist der Kauf von Followern strafbar?
  3. 3. Wo beginnt das echte rechtliche Risiko für Unternehmen?
  4. 4. Was sagen die AGB von Instagram und TikTok?
  5. 5. Wurde schon einmal jemand tatsächlich belangt?
  6. 6. Wie lautet unser ehrliches Fazit?

Warum beantworten ausgerechnet wir diese Frage?

Social Media Shop verkauft Wachstumspakete – Follower, Likes, Views. Wenn wir erklären, was beim Kauf legal ist und was nicht, reden wir also über unser eigenes Geschäft. Genau deshalb halten wir diese Seite bewusst nüchtern: Wir nennen nur Gesetze, Entscheidungen und Verfahren, die wir selbst geprüft haben, und wir verschweigen auch die Punkte nicht, die gegen den Kauf sprechen. Wer bei uns bestellt, soll vorher wissen, worauf er sich einlässt.

Wichtig vorab: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob dein konkreter Fall unproblematisch ist, hängt von Details ab, die nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Wettbewerbs- oder IT-Recht verbindlich beurteilen kann.

Ist der Kauf von Followern strafbar?

Im deutschen Strafrecht gibt es keinen Straftatbestand, der den Kauf von Followern, Likes oder Views als solchen unter Strafe stellt. Eine Privatperson, die für das eigene Profil Follower kauft, begeht damit in aller Regel keine Straftat – es existiert schlicht kein Gesetz, das diesen Vorgang verbietet.

Nicht strafbar heißt aber nicht folgenlos. Die Rechtsfrage hat drei Ebenen, die man sauber trennen muss:

  1. Strafrecht: betrifft private Käufer praktisch nicht – es sei denn, es kommen eigenständige Delikte hinzu, etwa wenn Fake-Profile mit gestohlenen Daten echter Personen betrieben werden.
  2. Wettbewerbs- und Verbraucherrecht (UWG): greift, sobald geschäftlich gehandelt wird – hier liegt das echte rechtliche Risiko.
  3. Plattform-AGB: gelten immer und für jedes Konto – von hier kommt die realistischste Konsequenz.

Wo beginnt das echte rechtliche Risiko für Unternehmen?

Sobald ein Konto geschäftlich genutzt wird, gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 5 Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie sonst nicht getroffen hätten. Gekaufte Follower und Likes erzeugen genau so eine Irreführung: Sie gaukeln Verbrauchern eine Beliebtheit und Kundenzufriedenheit vor, die es in Wahrheit nicht gibt. Daneben ist § 3 UWG betroffen, das Grundverbot unlauterer geschäftlicher Handlungen.

Die schwarze Liste des UWG seit Mai 2022

Seit dem 28. Mai 2022 steht das Thema sogar ausdrücklich im Gesetz. Mit der UWG-Novelle, die die europäische Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 umsetzt, wurden dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG – der sogenannten schwarzen Liste – unter anderem die neuen Nummern 23b und 23c hinzugefügt. Nummer 23c verbietet die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie deren falsche Darstellung in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung. Praktiken auf dieser Liste sind stets unzulässig – ohne Abwägung im Einzelfall. Die europäische Grundlage bildet die UGP-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die durch die Omnibus-Richtlinie modernisiert wurde.

Die typische Konsequenz ist dabei keine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern zivilrechtlicher Natur: Mitbewerber und Wettbewerbsverbände können abmahnen, Unterlassung verlangen und die Verfahrenskosten auferlegen. Wer die Praxis danach fortsetzt, riskiert Vertragsstrafen und gerichtliche Verfahren.

Was sagen die AGB von Instagram und TikTok?

Egal ob Privat- oder Geschäftskonto: Gegen die Nutzungsbedingungen verstößt der Kauf immer. Instagram untersagt in seinen Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien Fake-Konten und das künstliche Sammeln von Likes und Followern. TikTok verbietet in seinen Community-Richtlinien im Abschnitt zu Integrität und Authentizität ausdrücklich, Engagement-Kennzahlen künstlich zu steigern – etwa über Dienste, die Follower, Likes oder Views verkaufen, oder über Bots. Erkannte gefälschte Likes und Follower werden entfernt.

Realistisch drohen bei Verstößen folgende Stufen:

  • Entfernung erkannter Fake-Konten – die Followerzahl sinkt wieder (der bekannte Drop)
  • Reichweitendrosselung und sogenannte Action-Blocks, bei denen Funktionen zeitweise gesperrt werden
  • im Wiederholungs- oder Extremfall die Sperrung des Kontos

Wurde schon einmal jemand tatsächlich belangt?

Ja – aber bezeichnenderweise trifft es Unternehmen und Verkäufer, nicht private Käufer. In Deutschland entschied das Landgericht Stuttgart bereits am 6. August 2014 (Az. 37 O 34/14 KfH) im Eilverfahren, dass die Werbung eines Unternehmens mit gekauften Facebook-Likes irreführend und wettbewerbswidrig ist. Das Unternehmen hatte binnen weniger Monate über 14.500 Gefällt-mir-Angaben angesammelt, die vor allem aus Asien und Südamerika stammten – Regionen, in denen es gar nicht geschäftlich tätig war.

In den USA ging es härter zu – gegen einen Anbieter: Die Firma Devumi hatte jahrelang Fake-Follower verkauft. Ende Januar 2019 schloss die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft mit Devumi einen Vergleich über 50.000 US-Dollar und stellte dabei als erste Strafverfolgungsbehörde ausdrücklich fest, dass der Verkauf gefälschten Social-Media-Engagements eine illegale Täuschung ist. Im Oktober 2019 folgte die US-Handelsbehörde FTC mit ihrem ersten Verfahren überhaupt wegen des Verkaufs gefälschter Social-Media-Reichweite: Der Vergleich sah eine Urteilssumme von 2,5 Millionen US-Dollar gegen den Devumi-Gründer vor, von der nach Zahlung von 250.000 US-Dollar der Rest ausgesetzt wurde.

Und Privatpersonen? Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine Privatperson allein wegen des Kaufs von Followern für das eigene Profil verurteilt oder mit einem Bußgeld belegt worden wäre. Das Risiko verteilt sich also sehr ungleich – und genau das zeigt die folgende Übersicht.

Wie lautet unser ehrliches Fazit?

Drei Szenarien, drei völlig unterschiedliche Risikolagen:

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Wie lautet unser ehrliches Fazit?
SzenarioStrafrechtVerbraucher- und WettbewerbsrechtPlattform-Regeln
Privatperson kauft Follower für das eigene ProfilKein Straftatbestand, in der Regel straffreiUWG nicht anwendbar, solange keine geschäftliche Handlung vorliegtImmer ein AGB-Verstoß: Drops, Reichweitendrosselung, im Extremfall Kontosperrung
Unternehmen nutzt gekaufte Zahlen als sozialen Beweis gegenüber VerbrauchernRegelmäßig keine StraftatIrreführung nach § 5 UWG möglich; Abmahnung und Unterlassung drohen (vgl. LG Stuttgart, Az. 37 O 34/14 KfH)AGB-Verstoß plus erhebliches Reputationsrisiko bei Aufdeckung
Verkäufer oder Influencer gibt gekauftes Engagement als echt ausGrauzone, je nach Konstellation, etwa bei IdentitätsmissbrauchVerbot nach Anhang Nr. 23c UWG ohne Einzelfallabwägung; reale Behördenverfahren wie im Fall Devumi (USA)AGB-Verstoß; Plattformen sperren erkannte Anbieter- und Werbekonten

Und wo stehen wir? Wir verkaufen soziale Beweiskraft, kein organisches Engagement – gekaufte Follower sind Zahlen, keine echten Interessenten, und das sagen wir offen. Wir fragen nie nach deinem Passwort, und jede Bestellung trägt unsere schriftliche 30-Tage-Nachfüllgarantie. Ob der Kauf für dein Privatprofil eine vertretbare Abkürzung oder für dein Unternehmen ein echtes Risiko ist, kannst du nach diesem Artikel hoffentlich selbst einschätzen – informiert zu entscheiden ist der ganze Zweck dieser Seite.

Häufige Fragen

Mache ich mich strafbar, wenn ich Instagram-Follower kaufe?

Nein. Für den reinen Kauf von Followern für das eigene Profil existiert in Deutschland kein Straftatbestand. Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn eigenständige Delikte hinzukommen, etwa Identitätsmissbrauch mit Daten echter Personen. Das eigentliche Risiko liegt bei Privatkonten in den Plattform-Regeln.

Kann mein Account gesperrt werden?

Theoretisch ja – der Kauf verstößt immer gegen die AGB von Instagram und TikTok. In der Praxis entfernen die Plattformen meist zuerst die erkannten Fake-Konten und drosseln die Reichweite; dauerhafte Sperrungen treffen vor allem Wiederholungs- und Extremfälle. Ein Restrisiko bleibt, und das verschweigen wir nicht.

Hat schon jemand wirklich eine Strafe gezahlt?

Ja – aber Verkäufer und werbende Unternehmen. In den USA zahlte der Anbieter Devumi 50.000 US-Dollar an den Bundesstaat New York; im FTC-Verfahren wurde eine Urteilssumme von 2,5 Millionen US-Dollar festgesetzt, von der nach Zahlung von 250.000 US-Dollar der Rest ausgesetzt wurde. In Deutschland wurde einem Unternehmen die Werbung mit gekauften Likes gerichtlich untersagt. Ein Fall, in dem eine Privatperson zahlen musste, ist uns nicht bekannt.

Gilt für Geschäftskonten etwas anderes als für Privatkonten?

Ja, und der Unterschied ist entscheidend. Bei geschäftlicher Nutzung greift das UWG: Wer gekaufte Zahlen als echten Kundenzuspruch präsentiert, begeht unter Umständen eine irreführende geschäftliche Handlung und riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Bei rein privater Nutzung ist das UWG nicht anwendbar.

Sind gekaufte Follower echte, interessierte Menschen?

Nein. Gekaufte Follower sind soziale Beweiskraft – sie erhöhen die sichtbare Zahl, aber sie kommentieren nicht, kaufen nichts und ersetzen kein organisches Wachstum. Wer dir etwas anderes verspricht, ist unseriös. Sinnvoll ist der Kauf nur als Ergänzung zu echtem Content und echter Community-Arbeit.

Braucht ihr mein Passwort, und was garantiert ihr wirklich?

Wir fragen niemals nach deinem Passwort – für die Lieferung genügt der öffentliche Nutzername. Jedes Paket trägt eine schriftliche 30-Tage-Nachfüllgarantie: Sinkt die Zahl in diesem Zeitraum, füllen wir auf. Ein Versprechen, dass gekaufte Follower niemals verschwinden, geben wir bewusst nicht ab, weil es niemand ehrlich halten kann.